Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2023 - L 15 U 210/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,33345
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2023 - L 15 U 210/22 (https://dejure.org/2023,33345)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.08.2023 - L 15 U 210/22 (https://dejure.org/2023,33345)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. August 2023 - L 15 U 210/22 (https://dejure.org/2023,33345)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,33345) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit Nr 3102 - forstwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2023 - L 15 U 210/22
    Der Tatbestand der BK 2102 fordert zwar nach seinem Wortlaut nur allgemein "Meniskusschäden", jedoch können nur solche Meniskusschäden unter die BK 2102 subsumiert werden, die nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand auch als Krankheit im Sinne des § 9 Abs. 1 S. 1 SGB VII zu bewerten sind (BSG, Urteil vom 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R -, juris Rn. 21).

    Dabei ist der Krankheitsbegriff auch im Recht der Berufskrankheiten als regelwidriger bzw. von der Norm abweichender Körper- oder Geisteszustand zu verstehen (vgl. BSG, Urteil vom 27.06.2017 - B 2 U 17/15 R -, juris Rn. 22 m.w.N.).

    Unabhängig von der Frage, ob diese Auffassung im Hinblick auf den funktionellen Krankheitsbegriff zutreffend ist (vgl. BSG, Urteil vom 27. Juni 2017 - B 2 U 17/15 R -, juris, Rn. 22), hat das LSG Baden-Württemberg das Erfordernis der altersvorauseilenden Meniskusschäden als Voraussetzung einer BK 2102 nicht verneint, sondern vielmehr angenommen.

  • BSG, 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - mittelbare Unfallfolge -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2023 - L 15 U 210/22
    Steht die versicherte Tätigkeit als eine der Ursachen im naturwissenschaftlich-kausalen Sinne fest, muss auf der zweiten Stufe die Einwirkung rechtlich unter Würdigung auch aller auf der ersten Stufe festgestellten mitwirkenden unversicherten Ursachen die Realisierung einer in den Schutzbereich des jeweils erfüllten Versicherungstatbestands fallenden Gefahr sein (zur Theorie der wesentlichen Bedingung: eingehend BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 46, Rn. 37 f sowie BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - BSGE 108, 274 - SozR 4-2700 § 11 Nr. 1, Rn. 28 ff).
  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2023 - L 15 U 210/22
    Steht die versicherte Tätigkeit als eine der Ursachen im naturwissenschaftlich-kausalen Sinne fest, muss auf der zweiten Stufe die Einwirkung rechtlich unter Würdigung auch aller auf der ersten Stufe festgestellten mitwirkenden unversicherten Ursachen die Realisierung einer in den Schutzbereich des jeweils erfüllten Versicherungstatbestands fallenden Gefahr sein (zur Theorie der wesentlichen Bedingung: eingehend BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R - BSGE 112, 177 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 46, Rn. 37 f sowie BSG, Urteil vom 05.07.2011 - B 2 U 17/10 R - BSGE 108, 274 - SozR 4-2700 § 11 Nr. 1, Rn. 28 ff).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2023 - L 15 U 210/22
    Die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit eines naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachenzusammenhangs zwischen den beruflichen Einwirkungen und einer Krankheit ist dabei gegeben, wenn nach der geltenden ärztlich-wissenschaftlichen Lehrmeinung mehr für als gegen einen Zusammenhang spricht und ernstliche Zweifel hinsichtlich einer anderen Verursachung ausscheiden (vgl. BSG, Urteil vom 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R -, juris Rn. 34, m.w.N.).
  • BSG, 17.12.2015 - B 2 U 11/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2106 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2023 - L 15 U 210/22
    Nach dem vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) veröffentlichten Merkblatt zur BK 2102 (BArbBl. 2/1990, S. 135), dem zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zukommt, welches aber als Interpretationshilfe und zur Wiedergabe des bei seiner Herausgabe aktuellen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstandes heranzuziehen ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 17.12.2015 - B 2 U 11/14 R -, juris, Rn. 16), sowie der aktuellen wissenschaftlichen Lehrmeinung erfasst die BK 2102 die berufsbedingte, chronische Erkrankung der Menisken bzw. primäre Meniskopathie (vgl. Schönberger/Mertens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 9. Auflage, S. 661).
  • BSG, 06.09.2018 - B 2 U 13/17 R

    Anspruch auf Feststellung einer Berufskrankheit aufgrund bandscheibenbedingter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2023 - L 15 U 210/22
    Für die Überzeugungsbildung vom Vorliegen der naturphilosophischen Ursachenzusammenhänge und der rechtlich zu bewertenden Wesentlichkeit einer notwendigen Bedingung genügt indes der Beweisgrad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße Möglichkeit (vgl. statt vieler BSG, Urteil vom 06.09.2018 - B 2 U 13/17 R -, juris Rn. 9 m.w.N., stRspr).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 15/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Kausalität - Vermutung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2023 - L 15 U 210/22
    Diese Beweiserleichterung ist nur für solche Fälle gedacht, in denen jegliche Anhaltspunkte für eine Verursachung außerhalb der versicherten Tätigkeit ausscheiden (vgl. BSG Urteil vom 30.01.2007- B 2 U 15/05 R-, juris, Rn. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2012 - L 8 U 384/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2102 -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2023 - L 15 U 210/22
    Die Annahme, dass ein Meniskusschaden im Sinne der BK 2102 altersvorauseilende Schädigungen voraussetzt, steht auch nicht im Widerspruch zu der vom Kläger zitierten Entscheidung des LSG Baden-Württemberg vom 29.06.2012 (L 8 U 384/09, juris, Rn. 38).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht